Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Investitionsförderung für Wirtschaftsdünger

BMEL fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen aus der Tierhaltung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat jetzt eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht. Ziel ist die Unterstützung von Biogasanlagenbetreibern bei Investitionen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere von emissionsmindernden Biogas-Technologien. Mit der Förderung will die Bundesregierung den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich erhöhen, um klimarelevante Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt. Anträge können ab sofort unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/ gestellt werden.  

Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und sieht Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und so zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien leisten.

Gefördert werden z. B. die Abdeckungen von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen oder investitionsbegleitende Maßnahmen. Die nicht rückzahlbare Zuwendung bedingt eine (ebenfalls förderfähige) unabhängige sachkundige Begleitung.

Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Dabei ist die Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten. Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 % der Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragssystem easy-Online. Investitionen für bauliche Maßnahmen können bis zum 31.12.2023 und für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.6.2024 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) beantragt werden. Ausführliche Informationen und einen Zugang zum Antragsportal finden Sie auf https://wirtschaftsduenger.fnr.de/.

Hintergrund:

Auf dem UN-Klimagipfel in Glasgow haben sich am 2. November über 100 Staaten einer Initiative zur Reduzierung klimaschädlicher Methanemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber 2020 angeschlossen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht den verstärkten Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen als wichtige Maßnahme im Sektor Landwirtschaft vor, um Methanemssionen aus der Tierhaltung zu mindern.  

In viehhaltenden Betrieben fallen tierische Exkremente wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot in erheblichen Mengen an und werden im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Lagerung und Ausbringung setzen jedoch klimarelevante Methanemissionen in einer Größenordnung von rund 250.000 t jährlich frei. Diese Emissionen gilt es im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Biogaserzeugung stellt derzeit die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung zur Reduzierung dieser Emissionen dar. Aktuell werden rund 30 % der Wirtschaftsdüngermengen in Deutschland in Biogasanlagen zur Energieerzeugung vergoren. Das vermeidet bereits jetzt treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalenten. Die Fördermaßnahme soll dazu beitragen, diesen Anteil künftig deutlich zu erhöhen.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Jessica Hudde
Tel.:        +49 3843 6930-206
Mail:       j.hudde(bei)fnr.de

PM 2022-04

Güllekleinanlage, Quelle: bwe Energiesysteme GmbH & Co. KG

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