Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Heizen mit Holz – so geht’s richtig

Jetzt den Austausch von veralteten Kaminöfen planen

Mit der Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig“ klärt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) in Zusammenarbeit mit den Verbänden Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.  (HKI) und der Schornsteinfegerinnungen (ZIV) zum emissionsarmen Heizen mit Holz auf. Die in aktualisierter Auflage veröffentlichte Broschüre bietet zudem eine Entscheidungshilfe für die Auswahl und Planung neuer moderner Holzfeuerstätten.

In über 6 Millionen Haushalten sorgen mit Holz befeuerte Feuerstätten für wohlige Wärme. Unter dem Sammelbegriff „Einzelraumfeuerstätte“ findet sich dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Bauarten, die u. a. als Kaminöfen, Heizkamine, Kachel- oder Lehmöfen für Heizzwecke, aber auch als Badeöfen zur Warmwasserbereitstellung oder holzbefeuerte Kochherde zum Einsatz kommen. Viele dieser Feuerstätten werden nur gelegentlich betrieben, andere an kalten Tagen auch regelmäßig zum Heizen genutzt, um die Wärmeversorgung über Zentralheizungen zu ergänzen.

Um ihre Auswirkungen auf die Umwelt – vor allem im Hinblick auf die Reduzierung von Feinstaubemissionen – gering zu halten, kommt der richtigen Bedienung von Holzheizungen eine ganz besondere Bedeutung zu. Untersuchungen durch Forschungseinrichtungen zeigen, dass die sachgerechte Bedienung von Holzöfen den Feinstaubausstoß und andere Umweltbelastungen deutlich reduziert.

Die Broschüre stellt die wesentlichen Informationen zum richtigen Heizen mit Holz zusammen. Auch für den erfahrenen Holzheizer dürfte noch das eine oder andere Wissenswerte dabei sein. Zudem gibt sie einen Überblick über die gängigen Typen von Feuerstätten und bietet damit auch denen wichtige Informationen, die eine moderne Holzfeuerung neu anschaffen oder einen alten Ofen austauschen möchten.

Bezogen werden kann das Heft über die Mediathek der FNR.

Hintergrund:
Mit der Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz: 1. BImSchV) hat der Gesetzgeber bereits vor 10 Jahren Maßnahmen eingeleitet, um Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen wirksam zu reduzieren. Neben strengeren Anforderungen an neue Holzheizungen regelt die 1. BImSchV auch den Austausch bzw. die Nachrüstung von veralteten Holzfeuerungen mit erhöhten Emissionen. So müssen zum 31.12.2020 Einzelraumfeuerstätten aus den Jahren 1985 bis 1994 die Einhaltung strengerer Grenzwerte nachweisen, anderenfalls sind sie stillzulegen, auszutauschen oder ggf. mit Feinstaubfiltern nachzurüsten. Ob Sie als Hausbesitzer davon betroffen sind, teilt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister im Feuerstättenbescheid mit. 

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Hermann Hansen
Tel.: +49 3843 6930-116
Mail: h.hansen@fnr.de


PM 2020-26

Broschürentitel: Heizen mit Holz