Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Grundlagenforschung von erneuerbaren Energien -

BMBF setzt die Förderung zur weiteren Vernetzung und Stärkung fort

Mit der Förderinitiative "Netzwerke Grundlagenforschung erneuerbarer Energien und rationelle Energieanwendung" geht weiter, was bereits 2001 unter "Netze erneuerbare Energieforschung" begann.

Die Bundesregierung folgte damals dem Appell des Wissenschaftsrates, die Forschung im Bereich erneuerbare Energien stärker zu unterstützen, um damit Innovationen für den Wirtschaftsstandort Deutschland anzustoßen.

Was wird gefördert:

Der Aufbau von Netzwerken zur gezielten Organisation von Forschungsarbeiten zur Erzeugung von Wärme, Elektrizität und anderen Sekundärenergieträgern, die sich im Stadium der Grundlagenforschung oder weit im Vorfeld industrieller Anwendung befinden.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind Hochschulen, die Max-Planck-Gesellschaft und außeruniversitäre Einrichtungen. Im Einzelfall auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU.

Wann wird gefördert:

Antragssteller müssen die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks und netzwerkübergreifend mitbringen. Außerdem müssen sie über organisatorisch-planerische Expertisen verfügen und einschlägige Vorarbeit nachweisen.

Die Kriterien des BMBF müssen erfüllt sein. Details hierzu finden Sie unter

 www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf

Förderumfang:

Für die Einrichtung von Netzwerken kann für maximal drei Jahre ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Dieser ist abhängig von der Größe des Netzwerkes und dessen Fragestellung. In der Regel wird die Förderhöhe von 2.5 Mio. Euro nicht überschritten.

- Für Lehr- und Forschungseinrichtungen gelten als Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bis zu maximal 100%.

- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage, die zu maximal 50% anteilsfinanziert werden können.

Antragsstellung:

Detaillierte Informationen zur Antragsstellung können beim zuständigen Projektträger eingeholt werden:

 Projektträger Jülich (PTJ)

 Geschäftsbereich GIN

 Forschungszentrum Jülich GmbH

 52425 Jülich

 Tel.: 0 24 61 / 61-35 47

 Fax: 0 24 61 / 61-24 59 / -28 80

 www.fz-juelich.de/ptj/

Zusätzlich finden Sie Antragsvordrucke, Richtlinien und Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen im Internet unter:

www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

Für das zweistufige Förderfahren muss zunächst eine Projektskizze der federführenden Einrichtung eingereicht werden. Der Stichtag 30. Juni 2004 gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderrichtlinien sind Bestandteil des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung und treten mit Wirkung vom 31. März 2004 in Kraft.