Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Biogasanlagen flexibilisieren - Strom und Wärme bedarfsgerecht bereitstellen

FNR-Broschüre informiert über Handlungsbedarf und Maßnahmen

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) bietet mit der aktuellen Broschüre „Flexibilisierung von Biogasanlagen“ Fachinformationen für deren markt- und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung. „Für viele Biogasanlagen läuft die Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den kommenden Jahren aus. Künftig gilt es, den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb von Biogasanlagen verstärkt durch bedarfsgerechte Bedienung der Märkte mit Wärme, Strom und Systemdienstleistungen zu sichern“, so FNR-Geschäftsführer Dr.-Ing. Andreas Schütte.

Die Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an den jährlich zum 1. September stattfindenden EEG-Ausschreibungen, die einen für weitere 10 Jahre gesicherten Anlagenbetrieb ermöglichen können. Bei vielen der rund 9.000 Biogasanlagen in Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf, die möglichen Anpassungsstrategien und technischen Optionen für eine Weiterentwicklung und Standortsicherung der Biogasanlage zu prüfen. Auch bei bereits flexibilisierten Anlagen sollte den Informationen in Broschüre zufolge der Handlungsbedarf noch einmal neu bewertet werden.

Mit der im Rahmen des EEG ermöglichten und finanziell begünstigten Flexibilisierung können die Weichen für die künftige Ausrichtung und Standortsicherung des Biogasanlagenbetriebs bereits einige Jahre vor Ende des EEG-Zeitraums gestellt werden. Die Flexibilisierung ermöglicht, die Bereitstellung von Strom und Wärme aus Biogasanlagen besser an die Strommarkt-Nachfrage und an das Angebot fluktuierender erneuerbarer Energien aus Windkraft und Solarenergie anzupassen.

Die jetzt veröffentlichte Broschüre zeigt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Flexibilisierung von Biogasanlagen auf und gibt Anregungen für die marktorientierte Weiterentwicklung von Anlagenstandorten. Angesprochen sind vor allem Betreiber von bestehenden Biogas-BHKW-Anlagen, die ihre Biogasanlagen auch über den EEG-Zeitraum hinaus weiter betreiben möchten. Aber auch für Entscheidungsträger in Behörden und Banken sowie für weitere fachlich interessierte Personen bietet die Broschüre wertvolle Hinweise.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begleitet die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit einem aktuellen Aufruf zu innovativen und praxisnahen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Förderaufruf „Flexibilisierung der Biogaserzeugung“ steht hier zur Verfügung. Projektvorschläge können bis zum 31.01.2019 bei der FNR eingereicht werden.

Hintergrund:
Traditionell sind Biogasanlagen mit BHKW für die kontinuierliche Stromeinspeisung konzipiert. Die bestehenden Biogasanlagen müssen auf die bedarfsgerechte, flexible Produktion umgerüstet werden, damit sie in Zukunft zur Stromversorgung beitragen können. Hierzu sind unter anderem Investitionen in zusätzliche, bis zu fünffach höhere BHKW-Leistung sowie ggf. in zusätzliche Gas- und Wärmespeicher erforderlich. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 werden die Maßnahmen zur Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der Flexibilitätsprämie gefördert. Durch die Erzeugung und Direktvermarktung von Strom zu Tageszeiten mit höheren Strompreisen können höhere Stromerlöse erzielt werden. Viele Betreiber haben bisher noch keine Maßnahmen für eine Umrüstung auf die bedarfsgerechte Stromerzeugung getroffen. Nachdem jetzt das EEG 2017 mit der optionalen Vergütungsverlängerung um bis zu 10 weitere Jahre mit gesicherter Stromvergütung eine verlässliche, längerfristige Perspektive bietet, sollten Betreiber das wirtschaftliche Potenzial einer konsequenten Flexibilisierung neu bewerten. Auch der Aufbau einer längerfristigen Wärmenutzung und Vermarktung von Wärme über Nachwärmenetze sollte dabei an Biogasstandorten, die bisher keine oder eine nur geringe Wärmenutzung haben, in Betracht gezogen werden. Für die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen stellt die Bundesregierung Fördermittel zur Verfügung.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
Dr. Hermann Hansen
Tel.: +49 3843 6930-116
Mail: h.hansen(bei)fnr.de

PM 2018-56