Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

BAFA fördert wieder Pellet- und Hackschnitzelheizungen sowie Scheitholzvergaserkessel

Fördersätze wurden um 20 % reduziert

Das Bundesumweltministerium (BMU) führt das Marktanreizprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energien fort. Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ab 22. März 2006 wieder Förderbescheide erteilen und hiermit Investitionszuschüsse für Biomasse- und Solaranlagen gewähren.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Pelletzentralheizungen sowie Scheitholzvergaser- und Hackschnitzelheizungen und der einhergehend großen Zahl von Förderanträgen waren die Mittel aus diesem Programm im Oktober 2005 erschöpft. Auch Antragsteller, die im vergangenen Jahr deswegen keine Zusage mehr erhalten haben, können nun doch noch - ebenso wie Antragsteller aus diesem Jahr - eine Förderung erhalten. Aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Antragstellungen werden die Fördersätze in diesem Bereich allerdings um 20 Prozent abgesenkt. Hiermit soll es ermöglicht werden, eine erheblich grössere Zahl von Anlagen als in den Vorjahren zu fördern.

 

Von der BAFA werden Förderbescheide für die seit dem Förderstopp im vergangegen Jahr eingereichten Anträge gemäß den aktuellen Förderbedingungen und in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt. Die neuen Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge.

Die Anschaffung von Biomasseanlagen wird damit in 2006 wie folgt bezuschusst:

  • automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen von 8 kW bis 100 kW Nennleistung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 48 Euro je kW, mindestens jedoch 1360 Euro,
  • für Pelletöfen ohne Wärmedämmung, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 800 Euro,
  • für handbeschickte Scheitholvergaserkessel von 15 kW bis 100 kW beträgt der Zuschuss 40 Euro je KW, mindestens jedoch 1200 Euro

Die Förderrichtlinien, Hinweise zur Antragstellung und Listen der förderfähigen Biomasseanlagen sowie Antragsvordrucke können auf der Internetseite www.bafa.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Bei der anhaltend hohen Nachfrage - insbesondere nach Pelletheizungen - ist jedoch zu erwarten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vorzeitig ausgeschöpft werden.