• bis max. Leistung 4 kWel € 1.500,- pro kWel
  • über 4 kWel bis 6 kWel € 6.000,- + € 1.000,- pro kWel über 4 kWel
  • über 6 kWel bis 12 kWel € 8.000,- + € 300,- pro kWel über 6 kWel
  • über 12 kWel bis 25 kWel € 9.800,- + € 150,- pro kWel über 12 kWel
  • über 25 kWel bis 50 kWel € 11.750,- + € 75,- pro kWel über 25 kWel

Die höchste für diese Maßnahme je Antragsteller und Jahr bewilligungsfähige Fördersumme beträgt € 50.000,-.

Dem Antrag auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind folgende Anlagen beizulegen:

  • Kostenvoranschlag, bzw. Angebot, Kostenaufstellung;
  • Nachweis des spezifischen Wärmebedarfs des Gebäudes oder alternativ die Vorlage eines Energieausweises für das Gebäude;
  • Berechnung der Energieeinsparung (z. B. Primär- energieeinsparung oder jährliche Erzeugung thermi- scher und elektrischer Energie der Anlage im konkreten Anwendungsfall, mit Angabe des zugehörigen Endenergieverbrauchs der Anlage);
  • Berechnung und Beschreibung von Kosten und Nutzen der Maßnahme unter Angabe der neben dem Wohnraum noch wärmeversorgten Einrichtungen;
  • Einverständniserklärung der Eigentümerin, des Eigentümers oder der Eigentümergesellschaft, wenn die betreffende Person oder Gesellschaft nicht der Antragsteller ist;

Die zusätzliche Beheizung eines Schwimmbades führt zu einer Reduzierung der Förderhöhe um 20 %.
Weitere Informationen finden Sie  hier sowie
http://www.vz-nrw.de/heizsystemvergleich