Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

MAP-Förderung von Holzheizungen wird in 2007 fortgeführt

Bafa veröffentlicht erste Informationen

Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende letzten Jahres das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) für das Jahr 2007 um 39 Millionen Euro auf 213 Millionen Euro aufgestockt hat, gibt das Bafa nun erste Informationen zur Neuregelung der Förderung  u.a. für Biomassekessel bekannt.

 

Fördermittel werden sowohl für in 2006 errichtete Anlagen, die aufgrund des Förderstopps in 2006 nicht mehr gefördert werden konnten (neue Antragstellung erforderlich, Fördersätze gemäß Förderrichtlinie vom Juni 2006), als auch für in 2007 neu errichtete Anlagen (Fördersätze gemäß neuer Förderrichtlinie) bereitgestellt.

 

 

Die Abwicklung der Antragstellung soll in 2007 für die so genannte Basisförderung deutlich vereinfacht werden. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Neben der Basisförderung wird künftig ein  "Innovationsbonus" für besonders innovative Anlagen bzw. Anlagenteile gewährt (z.B. für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen). Hierzu ist jedoch der Förderantrag - wie bisher - vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen. 

 

 

Die Anforderungen an förderfähige Biomasseanlagen werden hinsichtlich des Kesselwirkungsgrades auf mindestens 90 % angehoben.

 

 

Gefördert werden:

 

- Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz von 8 bis 100 kW Nennwärmeleistung: Die Förderung beträgt 24 € je kW, mindestens jedoch 1.000 €

 

- Hackschnitzelkessel:  Die Förderung beträgt 500 € je Anlage.

 

- Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung: Die Förderung beträgt 750 € je Anlage.

 

 

Die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit den Detailinformationen zur Neuausrichtung der Förderung wird voraussichtlich Mitte Januar 2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht und dann auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) abrufbar sein. Eine Antragstellung beim Bafa ist dann ab den jeweiligen auf der Bafa-Internetseite genannten Terminen wieder möglich.