Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Neues Investitions-Programm „BioMeth Bayern“

Bayern fördert den Ausbau von Biogas- und Biomethananlagen

Mit der Förderung „BioMeth Bayern“ wird die Errichtung von neuen, umweltfreundlichen Biogas-Aufbereitungsanlagen sowie der Bau von Biogas- bzw. Biomethanleitungen gefördert.

Diese Anlagen tragen dazu bei, klimaneutrales Biomethan für die Verwendung als Kraftstoff, für die Einspeisung in das Erdgasnetz oder auch für die Nutzung zur Wärmeerzeugung bereitzustellen.

Anträge auf Förderung können ab 22. April 2024 beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing gestellt werden. Die Antragsunterlagen werden auf der Website des TFZ zur Verfügung gestellt. Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.

Nach der neuen Richtlinie „BioMeth Bayern“ sind folgende Investitionen förderfähig:

  1. Neuinvestition in eine umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlage:
    Gefördert werden neue, umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlagen mit einer Rohgasaufbereitungskapazität ab 350 Nm³/h bzw. ab 700 Nm³/h sowie die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu neuen Biogasaufbereitungsanlagen.
  2. Neuinvestition in Biogas- und Biomethanleitungen:
    Gefördert werden Investitionen in Biogas- und Biomethanleitungen mit einer Länge von mindestens 300 m Luftlinie einschließlich der Übergabestationen, sofern das transportierte Biogas bzw. Biomethan einer der folgenden Nutzungen zugeführt wird:
  • zur Aufbereitung in Erdgasqualität
  • zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Nutzung)
  • als Prozesswärme oder
  • als Kraftstoff.

Zuwendungsfähig sind Investitionen für

  • die Biogas- bzw. Biomethanleitung des Anlagenbetreibers,
  • die Übergabestation mit Gasanalyse,
  • die Feinentschwefelung,
  • die Konditionierung inkl. Gastrocknung,
  • die Kompression sowie
  • Kondensat-Schächte.

Förderumfang
Der Umfang der Förderung beträgt bei neu errichteten Biogas- und Biomethanleitungen max. 100 € pro Meter und je Übergabestation max. 50.000 €. Die Förderung beträgt maximal 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 €, die Förderobergrenze bei 200.000 €. Der Schwellenwert der De-minimis-Beihilfe in Höhe von maximal 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren pro Unternehmen ist einzuhalten.   

Website des Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe, Straubing:
https://www.tfz.bayern.de/foerderung/345761/index.php

Richtlinien zur Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen zur Stärkung des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit in Bayern (BioMeth Bayern):
https://www.tfz.bayern.de/mam/cms08/foerderung/dateien/12_rili_biometh_bayern_stand_240118_05075.pdf

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Janette Heidenreich
Tel.:        +49 3843 6930-397
Mail:       j.heidenreich(bei)fnr.de

News 2024-21

Biogasanlage mit Gasaufbereitung zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz, Foto: ©Bertold Werkmann - stock.adobe.com

Biogasanlage mit Gasaufbereitung zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz, Foto: ©Bertold Werkmann - stock.adobe.com