Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Richtigstellung zur Pressemitteilung:

Neuer Pelletkessel: Niedrigste Emissionen dank „Low-Dust“ - Konzept für emissionsarme Feuerung

Mit der o.g. Pressemitteilung vom 25.10.2010 hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Ergebnisse eines abgeschlossenen Projektes zu diesem Thema veröffentlicht. Die darin enthaltene Aussage zum Stand der Technik im Bereich Kleinfeuerungsanlagen mit Biobrennstoffen:
 „Die geforderten 20 mg Staub pro Kubikmeter Abgas kann ein Großteil der heute am Markt angebotenen Anlagen entweder gar nicht oder nur mit Hilfe eingebauter Filter einhalten.“
trifft für viele Anlagen nicht zu und muss korrigiert werden.

Die Mehrzahl der aktuell angebotenen, modernen, mit zertifizierten Biobrennstoffen betriebenen Holzpelletskessel können heutige und zukünftige Staubgrenzgrenzwerte auch ohne zusätzliche Maßnahmen einhalten. So wurden im Rahmen der aktuellen Marktübersicht Pelletheizungen der FNR 297 Holzpelletkessel verglichen. Die von den Herstellern durchgeführten Typenprüfungen zeigen, dass viele Anlagen den strengen Grenzwert ab dem 01.01.2015 von 20 mg/nm3 für Gesamtstaub (2. Stufe der 1. BImSchV ) am Prüfstand einhalten können.

Bei dieser Bewertung ist allerdings zu beachten, dass die bei den meisten Anlagen gemessene Gesamtstaubemission bei Nennlast nur knapp unterhalb des Grenzwertes von 20 mg/nm³ lag. Da Unterschiede zwischen den Staubemissionswerten von Holzfeuerungen am Prüfstand und in der Praxis aus unterschiedlichen Quellen bekannt sind und von den Schornsteinfegern in der Praxis in der Regel höhere Staubemissionsmesswerte gemessen werden als am Prüfstand, ist es somit nicht auszuschließen, dass bei den vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen im praktischen Betrieb höhere Gesamtstaubmesswerte als in der 2. Stufe der 1. BImSchV vorgegeben auftreten könnten.

Daher sind die von der FNR bzw. vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Forschungsarbeiten zur deutlichen Unterschreitung des o.g. Grenzwertes für Gesamtstaub der 2. Stufe der 1. BImSchV sinnvoll und notwendig. Es besteht weiterer Forschungsbedarf, insbesondere zur Emissionsminderung bei einer Erweiterung der Regelbrennstoffpalette mit alternativen Biobrennstoffen, die erfahrungsgemäß über ein höheres Staubemissionspotenzial als Holzbrennstoffe verfügen.