Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FNR-Pressemitteilung

Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen

Der Bundestag beschließt die zwölfte Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Am 9. Oktober hat der Bundestag dem Entwurf der Bundesregierung zur zwölften Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Die Änderung umfasst vor allem die Anpassung der Treibhausgasquoten ab 2015. Gegenüber der bisher geltenden Regelung wird die Treibhausgasquote in den Jahren 2015 und 2016 von 3 auf 3,5 Prozent angehoben. Die Quote ab dem Jahr 2017 wird von 4,5 auf 4 Prozent und ab dem Jahr 2020 von 7 auf 6 Prozent abgesenkt.

Mit der Einführung der Biokraftstoffquote im Jahr 2007 war die Mineralölwirtschaft verpflichtet, einen Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen. Bis Ende dieses Jahres orientiert sich diese Quote in Höhe von 6,25% am Energiegehalt der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe. Bereits 2009 hat der Bundestag beschlossen, diese Quote ab dem Jahr 2015 umzustellen und die vermiedenen Treibhausgase (THG) der Biokraftstoffe als entscheidendes Kriterium zu definieren und so den Einsatz von Biokraftstoffen mit dem höchsten THG-Vermeidungspotenzial zu fördern.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Forschungsprojekte zur Treibhausvermeidung durch den Einsatz von Biokraftstoffen. Das Spektrum reicht dabei von Optimierungen im Biomasseanbau bis zur Erfassung des Optimierungspotenzials bei der Biokraftstoffherstellung. Im Rahmen der BMEL-Fachtagung „Treibhausgasbilanzen von Biokraftstoffen – Bestandsaufnahme und Optimierungsansätze“ wurden Methoden zur Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen sowie einige dieser Projekte vorgestellt.

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Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Dietmar Kemnitz
Tel.: +49 3843 6930-137
Mail: d.kemnitz(bei)fnr.de

News 2014-39